Hallo! "Ich hätt' da 'mal 'ne

Frage - Anregung - Kritik"

Gruß

Karlotta 


Folgende Fragen-Schwerpunkte

erscheinen auf dieser Webseite

 

Selbstverständlich freuen wir uns über jede schriftliche/mündliche Anerkennung zu unserem Projekt. Damit verbinden wir, dass wir grundsätzlich auf dem richtigen Weg sind.

Um unser Ziel erreichen zu können, sind uns Anregungen und Kritiken dennoch sehr wichtig. Deshalb haben wir unter anderem dieses Fragen-Portal eingerichtet.

 

Neben der Übernahme von Zitaten fassen wir identische Kernaussagen zu jeweils einer (1) Frage/Anregung/Kritik zusammen, um sie anschließend hier anonym zu veröffentlichen - wenn ihr damit einverstanden seid.

Nach der dritten identischen Nachricht bitten wir euch um ein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung - es sei denn, ihr teilt uns bereits in der jeweiligen Nachricht mit, dass ihr mit einer anonymen Veröffentlichung einverstanden seid. 


INHALTSVERZEICHNIS

- bis heute -

blaue Schrift = FRAGEN Ihrerseits

rote Schrift = HINWEISE unsererseits

Antworten nach Fortschritt aktualisiert 

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Bei persönlichem Interesse -

  ! VORBEMERKUNG ! <-- klicke hier

12. Klärungsbedarf um

       Leitfaden- Effizienz

- bitte hier vorab informieren

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1. SPENDEN?

*   Alternative

2. TIERARZT-STÜTZPUNKTE?

*   Entfernungsangaben

      (Transportwege)

3. TIERARZT-GEBIETSZUORDNUNG?

*   Allgemein

3a) Tierarzt-Gebietszuordnung

        1. Nachtrag (Hinweis)

*          24 Std.-Notdienste

            auf dem Rückzug

3b) Tierarzt-Gebietszuordnung

        2. Nachtrag (Hinweis)

*          Nur registrierte Kunden/Patienten      

4. TIERRETTUNGSASSISTENT?

*   Überblick

*   Navigation/Darstellung

      (Benutzerfreundlichkeit/App)

*   Projektfinanzierung/Umlagen

      (Crowdfunding/Return on Investment)

5. GRUNDGEDANKE?

*   Unser Motiv

*   Kostenübernahme

      (tiermedizinische Erstversorgungskosten)

6. VERLINKUNG?

*    Ja/Nein?

7. URHEBERRECHTS-APPELL

*   Aus gegebener Veranlassung

7a) Urheberrecht

      1. Nachtrag (Frage)

*           Kopie oder Plagiat?

7b) Urheberrecht

      2. Nachtrag (Frage)

*           Tierrettungsassistent Bayern

              kopieren u. für weiteres Bundes-

              land veröffentlichen - möglich?      

8. DATENAKTUALITÄT?

*   a) Gewährleistung 

*   b) Erfassungskriterien

   - Unter welchen Voraussetzungen

      Praxen in das Tierarzt-Verzeichnis

      aufgenommen werden 

9. TIERARZT-VORANMELDUNG?

*    JA oder NEIN entscheidet

      oftmals über Leben und Tod

10. TRANSPORTZUSAGE einholen?

*      Patient selbst zum TA bringen

11. LANDKREIS-BESTIMMUNG

*     Erforderlich

12. KLÄRUNGSBEDARF

*     Wir müssen reden

      Leitfaden-Effizienz vor Ort


1. SPENDEN?

Euer/Ihr Anliegen:

Sie haben auf keiner Webseite eine Konto-Nr. angegeben. Wir würden Ihre Arbeit aber gerne unterstützen!?

Unsere Antwort:  

Spenden nehmen wir keine an, aber vielen Dank für dieses Angebot.

Wenn ihr unsere Arbeit gerne unterstützen möchtet, dann würden wir uns sehr freuen, wenn ihr für unsere Website die Werbetrommel rühren könntet. Damit wäre uns schon sehr geholfen - und vor allem den verunfallten/verletzten Tieren und ihren Besitzern.

 

Im Voraus schon mal herzlichen Dank dafür 

 

Werbung für unsere Website

Info unter: FLYER

 

Vielen Dank für die Nachricht

Heinz Lindner / Feb. 2018


2. TIERARZT-STÜTZPUNKTE?

Euer/Ihr Anliegen: 

Die in den Landkreiskarten auf max. 30 km Entfernung beschränkten Angaben für Tierarzt-Praxen sind (wesentlich) zu kurz. Warum werden die Entfernungen nicht auf 40 oder 50 km erhöht? Erstens könnten damit auch alle dazwischen liegenden Praxen/Kliniken erfasst werden (Alternativen) und zweitens wäre es dann auch in den weniger gut mit Notruf-Nr's ausgestatteten Landkreisen möglich, alle Notfälle flächendeckend (ohne Polizei) zu versorgen.

Unsere Antwort:

"Auf den ersten Blick - alles vollkommen richtig!"

Unsere ursprüngliche Idee ging genau in diese Richtung. Aber je mehr wir uns mit dem Thema auseinandersetzten, desto schneller holte uns die Realität wieder ein.

 

Größere Entfernungen bedeuten sicherlich mehr Alternativen. Es erscheint uns aber relativ verantwortungslos, ErsthelferInnen mehr als ca. 30 km Transportweg zuzumuten, wenn sie z.B. mit einem verunfallten/verletzten Haustier alleine unterwegs sind, schlechte Witterungs-/Straßenverhältnisse und/oder Dunkelheit die Konzentration zusätzlich strapazieren.

Eine praktikable flächendeckende Lösung erscheint uns im Hinblick auf Ihre eigene, und nicht zuletzt auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nur mit Unterstützung der Polizei möglich - letztendlich ist es aber nicht verboten, wenn Sie sich mehr als die angesprochenen 30 km zumuten wollen.

Darüber hinaus würde eine "Handyformat-Landkreiskarte" bei einer Erweiterung auf 40/50km Transportweg (ca. 50% kleinerer Maßstab) ganz schnell sehr unübersichtlich. Man bedenke bitte auch, dass die Tierarzt-Auswahl in einer Ausnahme-Situation ... kurzfristig ... und bestenfalls im Auto getroffen werden muss.

 

Vielen Dank für diese Nachricht / Feb. 2018

Heinz Lindner     


3. TIERARZT-GEBIETSZUORDNUNG?

Euer/Ihr Anliegen:

Ihre Landkreiskarten mit den eingezeichneten Tierarzt-Stützpunkten decken unmissverständlich eine regionalbedingte Unterversorgung an Tierärzten auf.

Anscheinend siedeln sich Tierärzte primär nur noch in Ballungsräumen an, damit ihre Praxen immer ausgelastet sind.  

Unsere Antwort: 

"Dies zu beurteilen, liegt nicht in unserem Ermessen"

Unsere Landkreiskarten sagen nichts darüber aus, ob Bayern/Baden Württemberg generell regional mit Tierärzten unterversorgt sind, da sich die eingezeichneten Stützpunkte nur auf Praxen/ Kliniken mit angegebenen Notruf-Nr's beziehen.

 

Wo sich die Tierärzte ansiedeln, dürfte meiner Meinung nach, neben einem für sie lebenswerten Standort, auch von der wirtschaftlichen Existenzgrundlage abhängig sein und richtet sich daher primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - unterstelle ich jetzt einfach 'mal.

Und weil sich daran in naheliegender Zukunft mit ziemlicher Sicherheit nichts ändern wird, versuchen wir mit unserem Leitfaden das Beste daraus zu machen.

 

P.S.: Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen aber auch auf Praxen mit "24 Std.-Notdienst-Status" beziehen sollten, dann muss ich Ihnen leider zustimmen. In einigen Regionen von Bayern/Baden Württemberg ist das 24 Std.-Angebot geradezu erbärmlich.       

 

Vielen Dank für diese Nachricht / Feb. 2018

Heinz Lindner

3a) Tierarzt-Gebietszuordnung

1. Nachtrag

24 Std.-Notdienste auf dem Rückzug

Im Zuge unserer jährlichen Aktualisierung stellen wir leider immer wieder fest, dass sich Praxen/Kliniken kontinuierlich von ihrem vormaligen "24 Std.-Notdienst-Status" verabschieden. Begründet wird dieser Trend meist mit Struktur- und Personalveränderungen.

Leider gehen auch immer mehr Praxen dazu über, Notfälle nur noch von ihren angestammten Kunden anzunehmen. Und deshalb bleibt uns nichts anderes mehr übrig, als auch immer mehr Tierheime mit einzubinden.

 

Nachdem wir auf diesbezügliche Entscheidungen absolut keinen Einfluss haben, versuchen wir selbstverständlich mit landkreis- und bundeslandübergreifenden Alternativen dieses Dilemma zu kompensieren. Aufgrund oben erwähnten Phänomens, welches sich zumindest durch Bayern/Baden Württemberg zieht, gestaltet sich dies aber immer schwieriger. Dementsprechend ergeben sich daraus oftmals (erheblich) längere Transportwege zur nächstliegenden 24 Std.-Tierarzt-Praxis/Klinik 

 

Wir bitten Sie deshalb höflichst darum, trotzdem zumindest die Polizei zu verständigen oder nach Voranmeldung das nächstgelegene Tierheim aufzusuchen (im Tierarzt-Verzeichnis mit abgebildet).

 

Hier ein Beispiel zu diesem Thema, in dem ein Tierarzt den Kern der Sache ohne Umschweife anspricht - u. a. LINK am 02.01.2022 von uns übernommen:

Notdienst I www.kleintiere-vs.de (runterscrollen bis zum Absatz ... "Nachtdienst unter der Woche")

   

Diese Entwicklung bedauern wir sehr

 

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis / Nov. 2019

Heinz Lindner

3b) Tierarzt-Gebietszuordnung

2. Nachtrag (aus gegebener Veranlassung)

Nur registrierte Kunden/Patienten 

Wie bereits unter dem 1. Nachtrag erwähnt, müssen immer mehr Tierärzte den sehr unerfreulichen Gegebenheiten von Struktur- und Personalveränderungen Rechnung zollen. Deshalb gibt es notgedrungen immer weniger 24/7-TA-Praxen.

Wir nehmen bei einem eindeutigen Website-Hinweis der jeweiligen Praxis diese selbstverständlich NICHT in unser Tierarzt-Verzeichnis auf.

Eindeutige Hinweise sind z.B. folgende: 

www.tierarzt-weinheim.de oder

www.kleintierpraxis-rhein.de oder

www.tierarztpraxis-nomayo.de auch so etwas

www.tierarzt-bob.de ...usw.

 

Nachdem wir uns fatalerweise aber "an jeden Strohhalm klammern (müssen)", um für die jeweiligen Ersthelfer*innen noch einigermaßen zumutbare Transportwege zu einer nächstliegenden Notruf-Praxis generieren zu können, nehmen wir auch jene Praxen auf, bei denen wir nicht genau interpretieren können ob die angegebene Notruf- bzw. Handy-Nr. auch für Fundtiere gedacht ist oder nur für die angestammte Kundschaft.

Diese TA-Praxen deklarieren wir aber nicht als 24/7 Praxen - das wäre dieses blaue Merkmal (*) bzw. in rot für Kliniken (*), sondern nur in schwarz mit rotem Kreuz (*+) , was bedeutet ... "nur wenn erreichbar".   

 

Eine Bitte an die Ersthelfer*innen: Wenn Sie einen Notfall haben aber von der jeweiligen Praxis abgewiesen werden, weil diese keines der drei oben genannten Merkmale bedient, dann schimpfen Sie bitte nicht mit der Person, die Ihren Anruf entgegengenommen hat - die kann für gewöhnlich am wenigsten dafür - sondern wählen Sie bei Möglichkeit eine andere Praxis/Klinik aus. In den meisten Fällen ist diese Handhabung der Praxis nicht despektierlich gemeint.

Sollten Sie anschließend in der Karte KEINE Praxis mit für Sie zumutbarer Entfernung feststellen können, dann wäre es schön, wenn Sie noch bereit wären, die Polizei zu verständigen (anklickbare Tel.-Nr. jeweils unterhalb der Karte), die sich dann, in Vertretung der Gemeinde, um den Transport des Patienten bemühen sollte.

 

Eine Bitte an die Praxis-Teams: Sollten Sie eines Tages mit einem wie oben geschilderten Fall konfrontiert werden, dann bitten wir Sie höflichst darum, dass Sie uns dieses mitteilen. Wir entfernen dann unmittelbar die Kontaktdaten Ihrer Praxis aus unserem Tierarzt-Verzeichnis.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis / Dez. 2021

Heinz Lindner             


4. TIERRETTUNGSASSISTENT?

Euer/Ihr Anliegen:

Ich finde, dass die einzelnen Schritte zu detailliert beschrieben sind. Heutzutage weiß doch schon bald jeder, der ein Smartphone besitzt, wie man Google Maps einsetzt oder wie man sich zum Beispiel für ein Telefonat mit der Polizei oder dem Tierarzt vorbereitet.  

 

Die Frage nach dem jeweiligen Landkreis, wenn ich z.B. das verletzte Haustier nicht selbst zum Tierarzt bringen möchte, sondern es von der Polizei abholen lasse, finde ich komplett überflüssig.

 

Die ständigen Fragestellungen nach der Unfall-Art bringen einen während der Maßnahme/ Rettungsaktion völlig aus dem Konzept.

Und außerdem sind Haustier-Unfälle MIT Personenschaden doch äußerst selten … oder? 

 

Ich finde, dass es viel zu viele Hinweise/Anmerkungen gibt, die den gesamten Text unnötigerweise aufblähen.  

 

Gibt es keine APP, die automatisch den Standort bestimmt und dann gleich die zugehörigen Tierärzte, Praxen, Kliniken aufzeigt?

Wie viel würde die Erstellung einer guten und sinnvollen App denn kosten?

 

Haben Sie schon einmal an die Möglichkeit von Crowdfunding zur Finanzierung gedacht? Sollte es Gründe dafür geben, warum ein Crowdfunding-Modell nicht in Ihr Konzept passt, weil Sie z.B. "Spenden" kategorisch ablehnen - wie man Ihrer Antwort auf die erste Frage in Ihrem Fragen-Portal entnehmen kann, dann gäbe es immer noch die Möglichkeit, Ihre finanziellen Aufwendungen selbst zu übernehmen und über die jeweiligen Anwender (Ersthelfer) zu kompensieren

 

Unsere Antwort:

Damit haben Sie die Achillesferse unseres Projekts getroffen

 

Ü b e r b l i c k

Für die Zukunft sehen wir dieses Projekt so quasi als "Lebensaufgabe". Wir freuen uns also immer über eure Anregungen - und wenn diese eine Bereicherung für das Projekt sind, dem Konsens unserer Philosophie entsprechen und unser Budget nicht weitgehend überschreiten, dann übernehmen wir sie gerne.

Um zu erreichen, dass unser Rettungsassistent so effizient wie möglich einsetzbar ist, nehmen wir natürlich auch weiterhin alle elementaren Bestandteile turnusmäßig unter die Lupe

Wir arbeiten permanent an der Optimierung  

 

 

Zu detaillierte Ablaufschritte

Mit Ihrer Einschätzung, dass heutzutage "... schon bald jeder ..." weiß wie man GoogleMaps einsetzt, liegen Sie vermutlich vollkommen richtig. Aber "bald jeder" ist uns ehrlich gesagt zu wenig. Deshalb möchten wir mit unserer Detailbeschreibung auch jene potenziellen Ersthelfer*innen mitnehmen, die damit nicht so bewandert oder sich nicht ganz sicher sind

 

Wie man sich für einen Anruf vorbereitet weiß natürlich jeder selbst für sich am besten. Nachdem man in einer Unfall-/Stresssituation jedoch oftmals anders reagiert als im Normalfall, ist es unseres Erachtens sehr wichtig, dass man sich an etwas "klammern" kann, damit man nichts Wesentliches vergisst

 

Frage nach dem jeweiligen Landkreis

Die landkreisspezifische Darstellung unserer Karten ist der Handykonformität geschuldet. Dies ist momentan das übersichtlichste grafische Layout zur Anordnung der Tierarzt- Praxen/Kliniken auf dem Display. Alleine schon deshalb werden für alle 4 Unfall-Arten/Abläufe die jeweiligen Landkreise benötigt.

Und nachdem es auch bayernweit oftmals gleiche Gemeinde-Namen in verschiedenen Landkreisen gibt ist es unbedingt erforderlich, jenen Einsatzkräften, welche den Unfall-/Fundort aufsuchen müssen (Polizei; Jäger/Förster; Mobile Tierarzt-Ambulanzen usw.), diesen mitzuteilen.

 

Ständige Fragestellung - Unfallart - 

Für die Erstellung unserer Ablaufbeschreibungen erhielten wir den wesentlichen Support von folgenden Ansprechpartnern:

"Bayerischer Tierschutzbund", "Tierschutz-Organisationen", "Tierrettung München", "Tierarzt-Praxen", "Polizei-Inspektionen", "Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht".

Daraus resultierend entstanden unter anderem jene "4 Unfall-Arten" in unserem Leitfaden, nach denen während der/des Rettungsaktion/Ablaufes (ständig) gefragt wird.

Begründung: Nachdem sich hinter den verschiedenen Unfall-Arten periodisch  übereinstimmende Teil-Abläufe befinden, haben wir uns entschieden, diese jeweils nur einmal (datenbankanalog) anzulegen, um dann auch Änderungen bei Bedarf nur einmal vornehmen zu müssen. Daraus ergaben sich dann an den Schnittstellen zu den verschiedenen Abläufen die angesprochenen zwischenzeitlichen Abfragen zu den Unfall-Arten, die dann jeweils mit einem (1) Klick beantwortet werden sollen.

 

Warum ... MIT Personenschaden?

Im Hinblick darauf, dass es keine sehr aufschlussreiche Statistik auf "Haustier-Unfälle MIT Personenschaden" gibt, sie aber dennoch vorkommen, haben wir sie präventiv in unseren Leitfaden aufgenommen. 

Es ist anzunehmen, dass die meisten Haustier-Unfälle MIT Personenschaden dann entstehen, wenn Verkehrsteilnehmer versuchen, dem Haustier auszuweichen und auf diese Weise ein Unfall mit Personenschaden verursacht wird.

P.S.: Wenn kein Personenschaden vorliegt - bitte einfach … "MIT Personenschaden" nicht anklicken

 

Hinweise/Anmerkungen

Aus den Gesprächen mit unseren oben benannten Ansprechpartnern resultiert unter anderem auch folgender "Anforderungs-Katalog": 

Anforderungs-Katalog

überspringen

klicke hier

- Navigation über APP - 

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ANFORDERUNGEN betreffend -

Hier die 5 Hauptkomponenten (Richtlinien/Empfehlungen) die wir in unseren "Tierrettungsassistent" einfließen ließen, damit ...

 

1) Gesundheit: ... ErsthelferInnen sich nicht selbst gefährden oder verletzen (höchste Priorität)

2) Kosten: ... ErsthelferInnen keine böse Überraschung erleben, indem sie für die Tierarzt-Kosten selbst aufkommen müssen, wenn der Tierhalter nicht ermittelt werden kann 

3a) Polizei: ... ErsthelferInnen bei einem "Haustier-Unfall ohne Personenschaden" möglichst nicht die Notruf-Nr. 110 der Einsatzzentrale blockieren (müssen), sondern die Tel.-Nr. einer Polizei-Inspektion wählen können, die dann vermittelt - optimal wäre hier ein direkter Anruf bei der für den Landkreis zuständigen Polizei-Inspektion ... dementsprechend ist unser Ablauf dargestellt

3b) Polizei: ... ErsthelferInnen bei jedem Anruf den "Unfall-/Stand-Ort" relativ genau beschreiben können - insbesondere dann, wenn "Mobile Tierarzt-Ambulanzen", Polizei, Jäger, Förster etc. den Unfallort aufsuchen müssen

4) Tierärzte: ... ErsthelferInnen ...

... nach der "polizeilichen Transportzusage" sich in der Praxis/Klinik voranmelden (kann lebensrettend sein)

... bei einem eventuellen Abbruch der Rettungsaktion (aus welchen Gründen auch immer) die jeweilige Praxis/Klinik darüber informiert wird

5) die 4 häufigsten Unfall-Arten abgedeckt sind:

Haustier … 1. MIT, 2. OHNE Personenschaden

Wildtier ...  3. MIT, 4. OHNE Personenschaden


Navigation über APP

Die Programmierung zur Navigation eines universellen Anwendungsprogrammes müssen wir vorläufig zurückstellen oder uns eventuell (aus heutiger Sicht) sogar komplett davon verabschieden. 

 

Begründung:

Das von uns geplante Anwendungsprogramm sollte sowohl beim Einsatz vor Ort als auch bei der ständigen Daten-Aktualisierung von Tierarzt-Praxen u. Kliniken eine größtmögliche Effizienz gewährleisten.

 

Während jedoch eine automatische Generierung der privaten Tierarzt-Notruf-Handy-Nr's , welche die Tierärzte sogar selbst auf ihren eigenen Websites veröffentlichen, nicht mehr der rechtlichen Datenschutzkonformität entspräche, fällt der erste pragmatische Vorteil einer APP bereits weg. 

Des Weiteren bewegen sich die Programmierkosten für eine unmittelbare Verknüpfung, der in den Karten eingezeichneten Tierarzt-Stützpunkten mit sämtlichen Praxis-Daten, dann immer noch in einem mittleren fünfstelligen Bereich (ohne Gewähr auf störungsfreie Funktionalität und kalkulierte Kosten)

  

P.S.: Wir sind nun ständig dabei, diese angesprochenen Abläufe dennoch ersthelferfreundlich zu gestalten 

 

* Eine App, über die du bei Bedarf mit nur einem Klick direkt auf unsere Website gelangst, streben wir aber trotzdem an. 

Nachtrag Feb. 2020:

* Über u. a. Link kannst du dir mittler-

weile diese "App" leicht selber erstellen

www.tierarzt-notrufe.org/app


Crowdfunding

Das oben angesprochene Crowdfunding ist natürlich ein unwiderlegbares Argument, um solche Projekte wie unseres zu finanzieren. Für die Entscheidung, ob dieses Finanzierungs-Modell aber tatsächlich auch für uns - "Private Initiative als Non-Profit-Organisation" infrage kommen könnte, sind unsererseits folgende Faktoren abzuwägen: "Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu erfüllen?"/ "In wieweit könnte von den Spendern ein Urheber-Rechtsanspruch gefordert werden?"/ "Unter welchen Voraussetzungen könnten die Einnahmen/Spenden als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ausgelegt werden?"/ "Was sieht das Umsatzsteuerrecht bei Crowdfunding vor?" ... usw.

 

Wir möchten mit unserem Projekt weder Gewinne erzielen, noch unsere Ausgaben kompensieren, und müssen uns damit die Frage stellen, ob wir uns überhaupt auf diese juristischen Abhängigkeiten einlassen sollten.  


Unsere Ausgaben kompensieren

Unsere finanziellen Aufwendungen über die jeweiligen Anwender (Ersthelfer*innen) zu kompensieren finden wir sehr fragwürdig, weil wir der Meinung sind, wenn wir schon die Chance haben, dass Personen mit Unterstützung unseres Rettungsassistenten mehr verunfallte/verletzte Haustiere vor ihrem bitteren Ende bewahren könnten, dann möchten wir nicht riskieren, dass der eine oder andere potenzielle Ersthelfer, nur aufgrund von "Return on Investment"-Erfordernissen unsererseits, seine Hilfe verweigern sollte/müsste.

 

Auch diese Frage war Bestandteil unserer Recherche. Dabei war die überwiegende Anzahl der Befragten der Ansicht, dass der Eine oder Andere tatsächlich den Standpunkt vertreten könnte: "Wenn ich schon helfe, warum soll ich dafür auch noch bezahlen?" - und das ist in gewisser Hinsicht für uns auch nachvollziehbar.

 

Vielen Dank für diese Nachricht / Mrz. 2018

Heinz Lindner 


5. GRUNDGEDANKE?

Euer/Ihr Anliegen (Direkt-Zitat):

"Folgende Frage betrifft Ihren Tierrettungs-Assistenten zwar nur peripher, trotzdem würde ich mich auf eine annähernd so ansprechende Beantwortung freuen, wie es Ihnen aus meiner Sicht, eindrucksvoll bei den anderen Themen gelungen sein dürfte."

Frage a) Direkt-Zitat:

"Welche Ursächlichkeit bringt ein paar Tierfreunde auf die Idee, einen derart hochgradigen Aufwand zu betreiben, damit sie die Situation für verunfallte/verletzte Haustiere verbessern können?"

Unsere Antwort zu Frage a):

Nach einem Schlüsselerlebnis hat uns das Ergebnis einer daraufhin durchgeführten Recherche, hinsichtlich vorhandener Informationsquellen zur Hilfeleistung beim Auffinden eines verunfallten/verletzten Haustieres, auf die Idee gebracht, dass wir uns diesbezüglich irgendwie engagieren müssen.

Nach Feststellung des "IST-Zustandes" und ersten Kontakten mit verschiedenen Quellen war uns klar: "Es wird ein sehr langer Weg, bis wir an unser Ziel kommen"! ... wie Sie der Beantwortung der folgenden Fragen sicherlich gleich entnehmen können.   

 

Liebe Verfasserin von obiger Nachricht,

Ihre Frage bringt unseres Erachtens alle bereits vorausgegangenen Fragen zu diesem Thema ("b" bis "e" - sh. unten -) so quasi auf einen Nenner (wir haben Ihre Frage einfach 'mal mit "a" gekennzeichnet). Demnach vermuten wir auch dieses Thema im Fokus einiger Tierfreunde und haben uns deshalb für eine (nachträgliche) Veröffentlichung entschieden.

 

Frage b):

Warum "unterstreichen" Sie, dass ein verunfalltes/verletztes Haustier in erster Linie zu einem Tierarzt und nicht zum nächstliegenden Tierheim  gebracht werden sollte?

Unsere Antwort zu Frage b):

Vielen Tierschutz-Vereinszeitschriften ist zu entnehmen (Tierschutzverein München e.V. ausgenommen - wie man der Tagespresse "MM" vom 06.04.18 entnehmen konnte), dass die finanzielle Situation Jahr für Jahr angespannter wird und einige Tierheime immer wieder um ihr Überleben kämpfen müssen.

Tierschutzvereine übernehmen (wohlgemerkt) im Auftrag der Kommunen eines Landkreises, neben Unterbringung, Weitervermittlung und allen anderen tierheimcharakteristischen Aufgaben auch die notwendige tierärztliche Versorgung von Fundtieren. Dafür gibt es eine pauschale Aufwandsentschädigung von den meisten!!! Landkreisgemeinden, welche die Kosten aber bei Weitem nicht deckt.

 

Als stellvertretende Quellen für diese Aussage haben wir aktuell ...

Gibt es einen Wert für wertvolle Arbeit? | Tierheim Starnberg (Münchner Merkur 13.10.21)

Bayern SPD Landtag - Pressemitteilung (27.06.18)

www.tierschutz.dachau.net --> +Infos --> +Unsere Aufgaben (05.04.18) ... herangezogen

 

Frage c):

Welchen Hintergrund hat der Gedanke, dass ein verletztes Haustier von jener Person, welche das Haustier auffindet zum Tierarzt gebracht werden sollte und nicht von der Polizei. Soviel mir bekannt ist, ruft man da die 110 an? 

Unsere Antwort zu Frage c):

Wie von Ihnen logischerweise angenommen, gehen Sie wohl davon aus, dass die Polizei das verletzte Haustier zum nächstgelegenen Tierarzt bringt und die Gemeinde die tiermedizinischen Erstversorgungskosten auf jeden Fall übernimmt ... schön wär's. Die Polizei (wenigstens jene, bei der wir den IST-Zustand erfragt hatten) ist angehalten, ein von der Gemeinde vorgegebenes Tierheim anzufahren - und wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, bleibt das Tierheim (meistens) auf den Kosten sitzen ... schlimm genug.

Hier geht es aber nicht "nur" um die Kosten, sondern auch um die

tiermedizinische Erstversorgung an sich.

Nachdem im Tierheim nicht immer gleich ein Tierarzt direkt vor Ort ist, können viele wertvolle Minuten/Stunden verstreichen, die dann oftmals über Leben oder Tod entscheiden.

Und nicht zuletzt hat die Polizei doch seit Jahren einen massiven Kapazitätsengpass ... oder haben wir da die letzten Jahre etwas missverstanden? Dabei stellt sich uns die Frage: "Warum kann diese dann nicht den nächstgelegenen Tierarzt anfahren, den der Ersthelfer (m/w/d) bis zu deren Eintreffen gerne ermitteln würde, sondern muss "meilenweit" umfahren, damit die Gemeinde ihre finanziellen Zuständigkeiten nicht einlösen muss.

Frage d):

Wenn es doch, wie Sie in Ihrem "Tierrettungsassistenten" beschreiben, gesetzlich geregelt ist, dass für die tierärztlichen Notfall-Versorgungskosten die jeweilige Gemeinde aufzukommen hat, warum muss dann ein polizeiliches Transport-Einverständnis  eingeholt werden? Wissen die Tierärzte das denn nicht?

Unsere Antwort zu Frage d):

Weil wir nicht riskieren möchten, dass Sie als eventueller Ersthelfer (m/w/d) auf den Kosten sitzen bleiben, wenn der Tierhalter nicht zu ermitteln ist ... bei dieser schwammigen Auslegung und einer dermaßen apathischen Umsetzung der Paragraphen

 

Frage e):

Mir ist aufgefallen, dass Sie keine mobilen Tierarzt-Ambulanzen in Ihr Tierarzt-Verzeichnis aufgenommen haben. Wäre aber nicht genau das die beste Lösung für alle Beteiligten am Unfallort?

Unsere Antwort zu Frage e): (*aktualisiert Jan. 2020)

Das wäre mit Sicherheit eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit gewesen, auch wenn "Mobile Tierarzt-Ambulanzen" meist nur regional im Einsatz sind und daher nur einen kleinen Teil der Unfallregionen abdecken.

Um welche Regionen es sich dabei handelt, hätten wir natürlich schon in Erfahrung gebracht. Das "k.o.-Kriterium" dafür war aber die Kostenfrage.

Nach Rücksprache mit mobilen Tierarzt-Ambulanzen (z.B. auch Tierrettung München, bei der ich selbst Mitglied bin) konnte die Kostenfrage bzw. Kostenübernahme durch die Gemeinde/Stadt nicht eindeutig (so, dass man es mir schriftlich bestätigt hätte) geklärt werden - und außerdem haben da die Gemeinden/Städte auch noch ein Wörtchen mitzureden, und da weiß man ja wie die oftmals ticken. Deshalb mussten wir uns leider dagegen entscheiden.

 

*Tierrettung München nach Klärung aller noch offenen Details, im Jan. 2020 in den Tierrettungsassistenten aufgenommen  

 

P.S.: Jede einzelne eurer Fragen hatte eine logische Grundvoraussetzung. Doch wenn seitens der Behörden jegliche Logik ausgehebelt wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn das Ergebnis jeder Anstrengung

genau so ist wie es jetzt ist - einfach chaotisch und auf Kosten der Tiere

 

Vielen Dank für diese Nachrichten / Apr. 2018

Heinz Lindner 


6. VERLINKUNG?

Euer/Ihr Anliegen:

Ich bin der Meinung, dass es sinnvoll wäre, wenn in Ihrem Tierrettungsassistenten nicht nur die Haupt-Querverweise verlinkt wären, sondern alle. Dann müsste man auch an diesen Stellen nicht immer unterbrechen und auf die Navigationsleiste klicken.

Unsere Antwort: (aktualisiert Nov. 2019)

Mit Umstellung des kompletten Leitfadens im Nov. 2019, von überwiegend "scrollen" auf (annähernd) 100% "Link-Klicks", haben wir diesen Vorschlag sehr gerne und mit Überzeugung umgesetzt - herzlichen Dank noch einmal  

 

Vielen Dank für diese Nachrichten / Jun. 2018

Heinz Lindner


7. URHEBERRECHTS-APPELL

Je mehr Menschen sich für unseren Tierrettungsassistenten interessieren, umso eher wird sich dieser in der Öffentlichkeit etablieren und desto mehr verunfallten/verletzten Haustieren kann letztendlich geholfen werden.

Dementsprechend sind wir natürlich damit einverstanden, wenn du unseren Leitfaden so anwendest, abänderst oder/und verbreitest, wie du es zum Beitrag einer positiven Projektentwicklung für richtig erachtest. 

 

Wenn sich jedoch kommerzielle Betreiber anderer Tierrettungsportale, außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes, auf unserer Website einzelner Seiten daraus bedienen, diese 1:1 (nur unter einem anderen Namen) veröffentlichen und sich offensichtlich nicht einmal die Zeit nehmen, die von uns zum Zwecke der Prüfung auf Urheberrechtsverletzung hinterlegten Merkmale zu beseitigen/umzustellen, geschweige denn, die Quelle zu benennen, dann haben wir damit ein ganz großes Problem.

 

Das substanzielle Konfliktpotenzial besteht allerdings nicht darin, dass jemand unseren Tierrettungsassistenten kopiert, weil er (m/w/d) uns in der Sache unterstützen möchte - das darf natürlich jeder gerne machen. Vielmehr geht es darum, dass durch die Profitgier und der augenscheinlich damit verbundenen Schaffensblockade einiger Nachahmer, eine ursprünglich gemeinnützige Idee der Kommerzialisierung zum Opfer fallen würde.

Wir gehen unter diesen Umständen auch davon aus, dass das Projekt komplett aufgezehrt wird, weil sich sicherlich niemand mit dem permanenten und notwendigen Aufwand der Aktualisierung auseinandersetzen wird.

 

Damit würde sich aus unserem dynamischen Projekt - wie z. B. anwendungsbedingte Betrachtungsweisen zur Ablaufoptimierung, mit der Front (Ersthelfer, Tierärzte, Polizei etc.), sowie die kontinuierliche manuelle Aktualisierung der Verzeichnisse und Karten, ein statisches entwickeln. Und dies hätte wiederum zur Folge, dass das Projekt im Laufe der Zeit, nicht nur auf den plagiierten Webseiten, immer mehr und mehr verkümmert, weil aufgrund unbrauchbarer Daten niemand mehr unseren Leitfaden verwenden würde - und das lassen wir uns auf keinen Fall bieten.

 

Deshalb fordern wir diese/n Unternehmen/Personenkreis auf, dies ab sofort zu unterlassen und bereits unrechtmäßig erworbenes Material umgehend wieder zu löschen, ansonsten werden wir juristische Schritte gegen diese Betreiber einleiten

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit / Aug. 2018

Heinz Lindner 

 

7a) Urheberrecht

      1. Nachtrag (Frage)

Euer/Ihr anliegen:

- Aufgrund Ihres Artikels vom Aug. 2018 zum Urheberrecht bin ich jetzt ziemlich verunsichert, weil ich nicht genau einschätzen kann, was damit konkret gemeint ist.

Direkt-Zitat: "Ich hätte da 'mal eine hypothetische Frage. Wäre es theoretisch möglich, dass man Ihr Urheberrecht auch unabsichtlich verletzen könnte, wenn man Auszüge Ihrer Website (z.B. Textpassagen, Landkreiskarten usw.) kopiert, um sich einen ganz persönlichen Leitfaden zu kreieren, den man dann selbst nach seinem eigenen Bedarf strukturiert und eventuell auch an Bekannte verteilt?

Oben beschriebener Fall bezieht sich auf einige Landkreise in meiner Region, sowie für ein paar Personen, die *kein Smart-/iPhone haben."

Unsere Antwort:

Rein theoretisch natürlich schon, praktisch aber eher nicht, denn dann müssten Sie schon ein kommerzielles Ziel in einer Weise von sträflicher Unbekümmertheit verfolgen - und der Versuch, das Plagiat auf dieser Schiene zu rechtfertigen, dürfte vor Gericht eher keinen Bestand haben.

 

Bitte schrecken Sie angesichts unserer Aufforderung an einzelne kommerzielle Betreiber anderer Tierrettungsportale etc. nicht zurück und verwenden Sie sehr gerne alles auf unserer Website, was Ihnen wichtig erscheint und ändern Sie es so ab, wie Sie es für sich als gut erachten, um verunfallten/verletzten Haustieren optimal helfen zu können. Wir möchten damit letztendlich nur verhindern, dass man auf diese Art und Weise unsere Arbeit ruiniert - natürlich gehen wir dann davon aus, dass Sie die Praxis-/Klinik-Daten mindestens einmal jährlich aktualisieren, denn sonst macht das ja keinen Sinn.

 

Sie können grundsätzlich nichts falsch machen, wenn Sie UNSEREN Tierrettungsassistenten NICHT kommerzialisieren bzw. einer gewinnorientierten Nutzung zuführen - wie z.B. durch "Werbung für fremde Produkte" auf Ihrer (geklauten) Webseite oder durch eine "Download-Kostenerhebung" über die Nutzer usw..

 

Dies wäre dann der Fall, wenn Sie eine unserer Webseiten, oder Elemente daraus übernehmen, auch wenn Sie diese abgeändert haben sollten, jedoch Inhalt u. Zusammenstellung rechtlich immer noch als Plagiat eingestuft werden könnte.

Wenn Sie das machen, dann dürfen sich keine Primär-Elemente aus der jeweiligen Webseite in Ihrer Kopie befinden - wenn doch, dann wäre das ein Plagiat.  Und was ein Primär-Element im Zusammenhang mit der jeweiligen Webseite ist entscheidet letztendlich ein Gericht 

In puncto "Smart-/iPhone-Verzicht" (sh. oben*) sind wir Ihnen sogar sehr dankbar, wenn Sie dieses Ziel im Auge haben

Hierfür hatten wir anfänglich schon einen Entwurf, aber hinsichtlich des enormen zusätzlichen Aufwandes mussten wir diese Idee unmittelbar darauf wieder verwerfen.

In regional begrenztem Umfang, so wie Sie das vorhaben, könnte die Umsetzung, auch hinsichtlich des Aktualisierungs-Aufwandes, eher realisierbar sein, als mit unserer vormals geplanten "Total-Applikation"

 

Eine sehr schöne Idee  

Vielen Dank für diese Nachricht / Jul. 2019

Heinz Lindner

 

7b) Urheberrecht

      2. Nachtrag (Frage)

Euer/Ihr anliegen:

Direkt-Zitat: "Mein Name ist xxx, ich bin xxx und lebe in xxx (Baden Württemberg).

Vor ca. 2 Monaten bin ich auf Ihre Website aufmerksam geworden - schade, dass es so etwas (bis jetzt) nur in Bayern gibt! Zwischenzeitlich habe ich noch 2 Tierfreundinnen dazugewonnen, mit denen ich bereits intensiv am Überlegen bin, ob wir für Baden Württemberg nicht etwas ähnliches (nach Ihrem Beispiel) aufbauen sollten.

Momentan beschäftigen uns drei Fragen … a) zu Ihrem Urheberrecht im Besonderen … b) zum Urheberrecht im Allgemeinen und … c) zum Datenschutz. Könnten Sie uns dazu vielleicht etwas sagen?"

Unsere Antwort:

"Ihre Idee ist einfach nur genial"

Liebe Verfasserin von o. a. Nachricht, auch wenn diese Frage bis jetzt nur einmal (und zwar von Ihnen) gestellt wurde, finden wir, dass sie trotzdem in unser Fragenportal gehört, damit jene Tierfreunde (m/w/d), bei denen Ihre nachahmenswerte Idee Schule machen könnte, keine falschen Schlüsse aus unserem Urheberrechts-Appell ziehen

 

Zu a):

Unsere Antwort hierfür haben wir bereits, in einem anderen Zusammenhang, auf unserem Fragenportal unter … "7. URHEBERRECHTS-APPELL" --> "7a) Urheberrechts-Frage (1. Nachtrag)" veröffentlicht (kurz nach oben scrollen)

 

Zu b):

Nachdem wir keine Juristen sind, mussten wir uns in mühseliger Detailarbeit alle Informationen nach und nach zusammentragen. Darüber können wir gerne "berichten".

Das Urheberrecht an sich ist aber so komplex, dass wir uns nicht anmaßen wollen, eine Zusammenfassung zu diesem Thema zu veröffentlichen. Die Komplexität kann man alleine schon daran erahnen, dass selbst von Juristen eine diesbezügliche Frage meist mit "ES KOMMT DARAUF AN ..." beantwortet wird.

 

Je nachdem wie Sie Ihre Webseiten gestalten möchten  - unsere Landkreiskarten/Stadtpläne sind z.B. von WIKIPEDIA/GOOGLE, sollten Sie sich intensiv mit den "LIZENZ-BESTIMMUNGEN" Ihrer möglichen "Partner" auseinandersetzen.

Wikipedia hat z.B. "Freie Lizenzen". Als "Weiternutzer" dürfen Sie hier aus einer der Lizenz-Bestimmungen auswählen - was z.B. bei Google aber nicht der Fall ist.

Deshalb lesen Sie die Lizenz-Bestimmungen Ihres eventuellen "Partners" ganz genau durch. Nehmen Sie mit ihm anschließend Kontakt auf (legen Sie Ihre Interpretation zu deren Lizenzen dar) und bitten Sie darum, dass man Ihnen Ihre Interpretation, wenn sie dann richtig war, SCHRIFTLICH als "urheberrechtskonform" bestätigt, und vergessen Sie nicht, immer die QUELLE zu benennen.

Und nicht zuletzt sollten Sie auch Ihre eigenen Ideen dokumentieren vorzugsweise in Wort u. Bild mit Poststempel-Datum 

 

Zu c): Gleichermaßen sollten Sie es auch beim Thema Datenschutz nicht unbedingt darauf ankommen lassen:

1.) Machen Sie sich zunächst im Internet schlau und sammeln Sie so viele Informationen wie möglich, die dann auch mit ziemlicher Sicherheit reichlich Fragen aufwerfen werden

2.) Wenden Sie sich anschließend mit Ihren Fragen direkt an das für Ihr Bundesland zuständige "LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT" und lassen Sie sich bei erfolgreicher "Gemeinschaftsproduktion mit dieser Behörde" das positive Ergebnis in jedem Falle SCHRIFTLICH mitteilen - bestehen Sie darauf 

… denn nur wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Ihre Website datenschutzkonform aufgebaut ist, haben Sie auch von diesen sogenannten "Abmahnanwälten", die sich ausgiebig im Netz tummeln, nichts zu befürchten - dies gilt selbstverständlich auch für Ihre geplante/n "Urheberrecht- und Impressum-Seite/n"

 

Vielen Dank für diese Nachricht / Aug. 2019

Heinz Lindner 


8. DATENAKTUALITÄT?

Euer/Ihr Anliegen -

Frage a):

Auf Ihrer Homepage beschreiben Sie, dass die Downloads weitestgehend aktuell sind. Warum sind diese nicht vorbehaltlos aktuell? Rentiert sich da überhaupt der zeitliche Aufwand, bei einem Notfall die nächstgelegene Notruf-Praxis aus der Karte auszusuchen, wenn man sich dann doch nicht 100%ig sicher sein kann, dass der jeweilige Tierarzt erreichbar oder vielleicht sogar die Adresse falsch ist? Oder wäre es nicht vorteilhafter, gleich die Polizei zu verständigen?

Unsere Antwort zu Frage a): Vorteilhafter für wen? … für das verunfallte/verletzte Haustier oder für den Ersthelfer (m/w)?

Vorteilhafter bzw. einfacher für den Ersthelfer ist es natürlich, wenn kurzerhand die Polizei verständigt wird, damit sie das verletzte Haustier am Unfall-/Fundort abholt - damit hätten Sie bereits alles richtig gemacht!

Sollte sich jedoch Ihre Meinung im Wesentlichen mit unserer decken, dass dem verletzten Haustier i.d.R. effizienter geholfen werden könnte, indem Sie das verunfallte/verletzte Haustier selbst zum Tierarzt bringen, dann bitten wir Sie in diesem Zusammenhang höflichst darum, unsere unten beschriebene Stellungnahme zu lesen, um dann zu beurteilen, was besser und effektiver ist und ob es unter realistischen Bedingungen defacto überhaupt möglich sein kann, eine "Nonstop-Aktualität" zu erlangen -

Eines noch vorweg:

Es liegt nicht in unserer Hand, ob Sie eine "24 Std.-Praxis" oder eine "Notrufpraxis" tatsächlich immer erreichen. Dies liegt ausschließlich daran, wie sich diese Praxen organisiert haben, um ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. 

Wenn wir in diesem Punkt aber nicht optimistisch wären, könnten wir keine einzige 24-Std-Praxis auflisten und damit wäre das gesamte Projekt hinfällig. Deshalb haben wir uns für den kleineren Missstand, zugunsten der Tiere, entschieden.

 

Stellungnahme:

Sobald sich nach einer Update-Periode aktualisierungsrelevante Daten ändern, weil Praxen z.B. neu eröffnen, schließen, fusionieren, umziehen, ihre Tierarzt-Kategorien ändern (von z.B. "24-Std.-Notdienst" in "Kein Notdienst" oder umgekehrt etc.), ist das Tierarzt-Verzeichnis nicht mehr aktuell und wird erst 1 Jahr nach dem letzten Update wieder auf den neuesten Stand gebracht.

Eine kürzere Zeitspanne als 1 Jahr ist uns im Hinblick auf den enormen manuellen Aufwand leider nicht möglich - rechnergestützte Abfragen aller notrufrelevanten Tierarztdaten sind unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Damit wir bei der Aktualisierung tatsächlich alle zu ändernden Daten erreichen, müssen wir das gesamte "Tierärzte-Netzwerk" Bayerns betrachten - solche mit und ohne Notrufnummer. Dazu gehört nicht nur die Aktualisierung des "Bestandes" im Tierarzt-Verzeichnis, sondern auch das Auffinden von Praxis-Neueröffnungen/Schließungen - solche mit und ohne Website.

Dafür sind in unserem Falle (Bundesland Bayern) während jeder Update-Periode alle Gemeinden aus 71 Landkreisen und 25 Kreisfreie Städte auf Tierärzte (ca. 1200) zu durchforsten und anschließend Komponenten daraus in Landkreiskarten/Stadtplänen und Tierarzt-Verzeichnissen dementsprechend hinzuzufügen, zu löschen oder zu ändern.

Des Weiteren sind oftmals auch unsere Quellen (z.B. Tierarzt-Websites etc.) nicht immer ganz aktuell. Und nicht zuletzt sind bedauerlicherweise auch wir selbst nicht davor gefeit, dass uns der eine oder andere Fehler unterlaufen könnte, auch wenn wir das so gut wie möglich zu unterbinden versuchen.

Deshalb können wir aufgrund dieser Tatsachen keine Gewähr auf eine lückenlose Aktualität/Vollständigkeit geben - und hoffen aber trotzdem, dass Sie im Notfall an unseren Tierrettungsassistenten denken und ihn bei Bedarf benutzen.

 

Sollten Sie hingegen einen diesbezüglichen Fehler bemerken, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns das mitteilen würden. Wir ändern dann (nach Überprüfung der Meldung) umgehend die jeweils betroffene Webseite - selbstverständlich auch außerhalb der Update-Periode.

 

Frage b)

Direkt-Zitat: "Betrifft Tierarztpraxis xxx in xxx / Notfall xxx Di. 22:30 Uhr in der xxx-Str. in xxx. Bei diesem Notfall hatte ich Ihren Tierrettungsassistenten erstmalig aufgerufen. Obwohl es schon so spät war, ging ich dennoch nach Ihrer Beschreibung der "Praxis-Nr." und nicht nach der Beschreibung der "Notruf-Nr." im Tierarzt-Verzeichnis vor - rief "Google Maps" --> "Tierarzt" auf, klickte dann direkt das Tel.-Symbol des nächstliegenden Tierarztes an und siehe da, der Tierarzt hob sofort ab.

Diese Praxis erscheint aber nicht in Ihrem Notruf-Verzeichnis. Haben Sie diese übersehen? … oder wie erklären Sie sich diesen Umstand?"  

Unsere Antwort auf Frage b):

Lieber Verfasser dieser Nachricht, weil wir Ihnen jetzt nicht unterstellen möchten, dass Sie uns mit dieser Frage "auf den Arm nehmen", sondern dass Ihnen dieser Umstand ein ernsthaftes Anliegen ist, beantworten wir Ihnen die Frage wie folgt: "Einfach großes Glück gehabt!"

 

In unserem Tierarzt-Verzeichnis erscheinen nur die Praxen, bei denen es sich um 1.) "24 Std.-Kliniken"2.) "24 Std.-Praxen3.) "+-Praxen mit Notruf-Nummern - aber nur wenn erreichbar" handelt.

Mit "1.)" nehmen wir sämtliche Kliniken auf.

Mit "2" nehmen wir Praxen auf, auf deren Websites eindeutig auf eine 24 Std.-Bereitschaft hingewiesen wird (z.B. "24 Std.-Notdienst"; "Rund um die Uhr"; Auch außerhalb der Sprechzeiten"; "Zu jeder Zeit" usw.).

Mit "3+" nehmen wir jene Praxen auf, die entweder auf ihrer Website einen eindeutigen Hinweis darauf geben, dass man es gerne versuchen kann, einen Tierarzt zu erreichen - aber ohne Gewähr; diese Praxen auf ihrer Website bzw. in einem Tel.-Verzeichnis eine Handy-Nr. angegeben haben oder der Anrufbeantworter die Nummer eines diensthabenden Tierarztes (m/w/d) nennt …

… es sei denn, derlei Praxen erwähnen auf ihrer Website, dass verunfallte/verletzte Haustiere in ein Tierheim gebracht werden sollen oder dass nur Notfälle aus ihrem bestehenden Kundenstamm behandelt werden. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass diese Praxen mit derartigen Notfällen nicht belästigt werden möchten.

Fazit: Die von Ihnen oben angegebene Praxis war und ist immer noch eine "Kategorie 4-Praxis" (ohne Notruf-Nummer) und i.d.R. nicht bis 22:30 Uhr geöffnet. Deshalb ist sie auch (absichtlich) nicht in unserem Verzeichnis erfasst. Der Tierarzt war in diesem Augenblick in seiner Praxis, weil sich diese in seinem eigenen Wohnhaus befindet.

Sie haben einfach großes Glück gehabt, und mit Ihnen der verletzte Kater.

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz

 

Vielen Dank für diese Nachrichten / Sep. 2018

Heinz Lindner 


9. TIERARZT-VORANMELDUNG

Liebe Tierfreunde, liebe Ersthelfer (m/w/d),

durch das Auffinden verunfallter/verletzter (Haus)Tiere geraten Verkehrsteilnehmer meist aus heiterem Himmel in eine Ausnahmesituation.

Deshalb machen Tierärzte auch niemandem einen Vorwurf, wenn diese dann mit "ihren" Patienten unvermittelt vor den (leider oftmals verschlossenen) Praxistüren auftauchen.

u

Doch bedauerlicherweise entscheiden im Notfalle geschlossene/unvorbereitete, gegenüber geöffneten/vorbereiteten Praxen oftmals über Leben und Tod eines meist schwerverletzten Haustieres ...

 

… und deshalb bleibt eine VORANMELDUNG unentbehrlich

  

Zumal (wohl) auch ErsthelferInnen, die über unseren Tierrettungsassistenten "ihren" Patienten unangemeldet in die Praxen brachten vor verschlossenen Türen standen bzw. die Praxen infolgedessen lebenserhaltende tiermedizinische Maßnahmen nicht vorbereiten konnten, baten uns bereits einige Tierärzte (m/w/d) dringlichst, dieses Thema noch wesentlich detaillierter zu gestalten und besser hervorzuheben.

 

Manch einem dieser "unangemeldeten" Fälle konnte erfreulicherweise noch geholfen werden, nachdem man vor verschlossenen Praxistüren stehend Tierärzte (m/w/d) und deren Assistentinnen sprichwörtlich telefonisch aus den Betten klingelte.

Wie viele Tiere es wegen dieser Umstände nicht mehr geschafft hatten wissen wir nicht.

 

Unsere Stellungnahme dazu: Nachdem wir das Thema "Voranmeldung" bereits beim jeweiligen Schritt darstellen, die Beschreibung jedoch übersichtshalber nicht mit noch mehr Informationen zu sehr aufgebläht werden sollte, haben wir uns entschieden, die geforderten einzelnen Darlegungen hier nochmal auf dieser Webseite kundzutun.

 

Eine VORANMELDUNG hat unmittelbaren

Einfluss darauf, ob und wie einem verunfallten/

verletzten Haustier letztendlich geholfen werden kann

 

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis / Dez. 2018

Heinz Lindner 


10. TRANSPORTZUSAGE?

Euer/Ihr Anliegen:

Für mein Dafürhalten ist das Einholen einer "Transportzusage", um das verunfallte/ verletzte Haustier zum TA bringen zu können, unnötig. Wenn ich nämlich nicht mit Ihrem Leitfaden "arbeite", dann frage ich ja auch niemanden ob ich das Tier zum TA bringen darf 

Unsere Antwort:

Genau das ist der Punkt! 

Die Zuständigkeit für das verunfallte/verletzte Haustier liegt offiziell bzw. rechtlich bei der jeweiligen Gemeinde. Diese ist die vorübergehende Eigentümerin eines Fundtieres, solange der/die Tierhalter/in innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht ermittelt werden kann -

§ Fundtier = Fundsache

Deshalb ist es für ErsthelferInnen umso wichtiger zu wissen, dass bestimmte Kriterien dafür maßgebend sind, wie mit Tierfunden umgegangen werden soll. Und dementsprechend haben wir diesen Ablauf, in Absprache mit Polizei und Tierärzten, als Standard-Kriterium mit "Transportzusage einholen" hier abgebildet.

Manche Gemeinden haben separate Vereinbarungen mit Tierheimen, Polizei und Tierärzten. Deren zusätzliche Berücksichtigung in unserem Leitfaden würde jedoch hinsichtlich einer individuellen Beschreibung ins Uferlose führen - ist für ErsthelferInnen vor Ort irrational. 

Mit diesem Ablauf kommen wir regelrecht nur unserer Verantwortung nach, um zu vermeiden, dass ErsthelferInnen auf den Kosten sitzen bleiben, wenn der Tierhalter nicht zu ermitteln ist.

Vor diesem Hintergrund erscheinen uns die i.d.R. weniger als 5 Minuten Zeitaufwand, um die Polizei anzurufen, doch verhältnismäßig.

 

Hier Info-Material (unseres Erachtens leider

nicht sehr übersichtlich verfasst)

Bussgeldkatalog.org

Fundtiere melden - attis-tierschutz.de

 

Vielen Dank für die Nachrichten und

Ihr/euer Verständnis / Dez. 2020 

Heinz Lindner


11. LANDKREIS-BESTIMMUNG

Liebe Tierfreunde, liebe Ersthelfer (m/w/d),

nachdem wir immer wieder einmal damit konfrontiert werden, dass es nicht zielführend sei, wenn bei der Landkreis-Bestimmung nicht nur der Standort des Fundtieres (GoogleMaps) sondern darüber hinaus auch noch ein/e nächstliegende/r *Stadt eingegeben werden soll, erörtern wir hier gerne den Grund dafür.

 

Warum sollte Ersthelfer*innen auch der LANDKREIS bekannt sein, in dem der tierische Patient aufgefunden wurde?

Wenn es dich interessiert, dann klicke auf diesen Link --> Zu 4. - Absatz "Landkreis-Bestimmung" und komme anschließend mit der ZurückTaste wieder hierher zurück

 

Weiter mit 11.: 

Wie bereits unter o. a. Link geschildert, findest du deutschlandweit hinreichend Städte und Gemeinden mit gleichem Namen.

Angenommen du gibst bei einer Landkreis-Bestimmung nur den Namen des Fund-/Standortes in die Suchmaschine ein, dann bringst du Google schnell an seine Grenzen, wenn es mehr Städte/Gemeinden mit dem gleichen Namen gibt.

 

Im schlechtesten Falle zeigt dir Google dann nur ein (1) Ergebnis an - aber womöglich das falsche    

Im besten Falle frägt dich Google, für welchen dieser "Standorte mit gleichem Namen" du den Landkreis suchst. Und dann fängst du an nervös zu werden, weil du den Ablauf wieder von vorne her aufrollen musst.

 

An dieser Stelle täte es uns sehr leid, wenn du aus diesem Grund hinschmeißt

Und deshalb haben wir den Ablauf, wie unten dargestellt, in unseren Leitfaden aufgenommen. 

 

Um bei dem Beispiel (Gemeinde "RAIN") aus unserem Leitfaden zu bleiben:

Es gibt allein in Bayern 2x den Gemeinde-Namen Rain (1x Rain am Lech / 1x Rain an der Vils) sowie X-Mal Ortsteile mit Rain

 

Wenn du dir also gleich bei der "Standort-Bestimmung" (GoogleMaps) eines der oben mit dem roten Sternchen (*) gekennzeichneten Zusatz-Eingaben merkst, und anschließend eingibst/sagst (Google-Suchmaschine), dann zeigt dir Google i.d.R. den richtigen Landkreis an.

 

Beispiel

Gebe bei Google (Suchmaschine) einfach deinen Standort und die nächstliegende größere Gemeinde ein (Bsp. "Straubing")

 

Sprechen/eingeben:

"Gemeinde RAIN bei Straubing, zu welchem Landkreis" (bitte beim Schreiben nichts abkürzen)

Google antwortet:

"Gemeinde RAIN (Vils) oder RAIN (Niederbayern) = Lkr. Straubing-Bogen" 

 

Vielen Dank für euer Verständnis / Okt. 2021

Heinz Lindner


12. KLÄRUNGSBEDARF

      Leitfaden-Effizienz vor Ort

    - aus gegebener Veranlassung -

 

Liebe Tierfreunde, liebe Ersthelfende!

Verunfalltes/verletztes Tier aufgefunden --> schnell ins Auto --> ab zum Tierarzt.

Das kann dann schon mal

ganz schnell ins Auge gehen

 

... aber jetzt von Anfang an

Das Schlüsselerlebnis mit einer verunfallten/verletzten Hauskatze, deren Schicksal auch noch von weiteren Passanten zur Kenntnis genommen aber vollständig ignoriert wurde, war für uns der Anstoß, diesem Thema einmal auf den Grund zu gehen.

 

Dementsprechend starteten wir eine einjährige Recherche darüber, warum das so ist und ob man ggfs. einen Beitrag dazu leisten könne, um diesbezüglich etwas zu ändern.

Die folgenden Umfragewerte sind nicht repräsentativ aber dennoch weitreichend charakteristisch.

Mit einer mehrheitlichen Aussage von nahezu 80%, dass man nicht wisse, wie man RICHTIG helfen könne, kam uns spontan der Gedanke, jedem ein detailgetreues und jederzeit verfügbares Handout mit auf den Weg zu geben, ansonsten würde dieses Argument voraussichtlich noch endlos weiter strapaziert werden.

 

Dass der aus diesen Umständen resultierende "Tierrettungsassistent" (Leitfaden) in verschiedenen Abhängigkeiten immer noch nicht so effizient handhabbar ist, wie wir uns das ursprünglich ausgedacht hatten, beruht unter anderem *auf den von uns zunächst blauäugig eingeschätzten formaljuristischen Voraussetzungen, die dann bei einer Veröffentlichung auf uns zukommen, *auf den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Rettungseinheiten (sh. nächster Absatz) und *auf unserem, nach sechs Jahren schrittweise erweiterten Blick auf die Realität, bei der Anwendung unseres Leitfadens durch Ersthelfende vor Ort.

 

So haben beispielsweise weiterführende Untersuchungen und Nachfragen bei der Polizei, Ersthelfenden, Tierarztpraxen, Tierheimen, Mobilen Tierrettungsdiensten, Juristen und dem Bayerischen Tierschutzbund, hinsichtlich verfügbarer Informationen, um einen Tier-Fund bestmöglich abzuwickeln, ergeben, dass es bis dato keine derartig detailliert und chronologisch aufbereiteten Referenzen gibt.

Darüber hinaus ist das nur "Aufsammeln" eines verletzten Tieres, um es dann direkt zum Tierarzt zu bringen" wie wir das immer wieder von Seiten selbsternannter "Experten" zu hören bekommen, zwar relativ effektiv aber in letzter Konsequenz nicht wirklich eine Option, wenn man beabsichtigt, einen entsprechenden Leitfaden zu veröffentlichen. 

 

Warum ist das keine Option?

Das möchten wir dir im Folgenden sehr gerne ausführlich erläutern:

Was dir auf deinem Smart-/iPhone als "Tierrettungsassistent" angezeigt wird, ist nichts anderes, als die schriftliche Nachahmung eines landläufigen Vorgangs, nachdem du ein verletztes Haus- oder Wildtier aufgefunden hast. 

Wenn dies jedoch auf den ersten Blick nicht so auf dich wirkt, ist das vermutlich darauf zurückzuführen, dass wir unseren Leitfaden (absichtlich) so detailliert strukturiert gestaltetet hatten, damit auch jene potenziellen Ersthelfenden, welche weder ein eigenes Haustier besitzen, noch sich jemals mit diesem Thema auseinandergesetzt hatten, keine Angst mehr haben müssen, etwas falsch zu machen. 

Damit dürfte sich der Rettungseinsatz zwar etwas verzögern aber dafür könnten mehr Menschen mutiger werden, um zu helfen.

   

Solltest du bereits eine eigene Strategie haben, ein verunfalltes/verletztes Tier zu retten, weil du es einfach kannst, dann mögest du bitte diesen Leitfaden eher nicht anwenden - zu viele (teilweise zeitintensive) Details, die du eh schon kennst oder die du sogar besser machst.

Das soll aber keines Falls bedeuten, dass du uns keine konstruktiven Kritiken/Vorschläge schicken sollst, denn die sind außerordentlich wichtig und nützlich.    

 

Im Gegensatz zu dir, sind wir mit Veröffentlichung des Leitfadens, welcher zwar nur zu Informationszwecken und nicht zur Beratung dient, allerdings angehalten, die Abläufe so zu gestalten, damit potenzielle Ersthelfende nicht leichtfertig dem Risiko ausgesetzt werden, sich selber und/oder andere zu gefährden oder zu verletzen bzw. die Tierarzt-Kosten selbst übernehmen müssen. 

Dafür waren erstens die Abläufe dementsprechend zu gestalten und zweitens, dort wo es nötig ist, Hinweise anzubringen. 


Im Überblick gestalten sich die Hinweise z. B. folgendermaßen

Tendenziell richten wir uns hier eher nach den Feedbacks derer, die diese Hinweise befürworten, als nach denen, die bereits alles wissen und können - denn genau diese Menschen wollen wir primär ansprechen/unterstützen und hoffen damit auf euer Verständnis.

*  *  *  

1.) Wenn du am Unfall-/Fundort eintriffst, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass du dich oder/und andere Verkehrsteilnehmer gefährdest, weil du eventuell die Unfallstelle, wegen einer urplötzlich aufkommenden Hektik, nicht oder wenigstens nicht richtig absicherst.

Deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"Verkehrssicherheit herstellen" indem du dein KFZ vorschriftsmäßig abstellst, die Warnblinkanlage einschaltest, Warndreieck(e) aufstellst usw. ...  


2.) Wenn du ein verletztes Wildtier auffindest, dann ist die Gefahr im Allgemeinen wesentlich größer, dass dich das verängstigte Tier schwer verletzt, als bei einem Haustier.

Deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"Halte Abstand zu dem verletzten Wildtier" damit du dich selber nicht gefährdest oder verletzt. Wildtiere dürfen nicht (§) mit dem eigenen Fahrzeug vom Unfallort entfernt werden (Diebstahl, Krankheitsübertragungen, Straftatbestand der Wilderei).

Dieser Hinweis begleitet dich von Anfang bis zum Ende deines "Wildtier-Einsatzes" 


3.) Am Unfallort angekommen, erkennst du ggfs. nicht exakt, ob das verletzte Tier ein Haus- oder ein Wildtier ist (z.B. Haus- oder Wildkatze) ...

... dann ist Folgendes zu beachten:

1.) Die Wildkatze ist keine verwilderte Hauskatze, sondern ein reines Wildtier

2.) Im Gegensatz zur Hauskatze, darfst du die Wildkatze nicht selber in eine Praxis/Klinik bringen, weil du sie unter Strafandrohung aus eigenem Ermessen nicht vom Unfallort entfernen darfst.

Auch deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"... dann entscheide dich für Wildtier", weil der "Wildtier-Ablauf" ein anderer ist, als der für ein verunfalltes/verletztes Haustier (sh. auch oben unter 2.). 


4.) Wenn du das Fundtier (meist) schwerverletzt auf der Straße liegen siehst, dann kommt es nicht selten vor, dass einem seine emotionale Ergriffenheit einen "Blackout" beschert.

Deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"Haustier von der Straße holen" inklusive einer Variante, wie du das machen kannst und was du dabei beachten solltest.


5.) Wenn du einen Tier-Fund meldest (Polizei; Mobiler Tierrettungsdienst; Jäger/Förster etc.) aber du keinen präzisen Fundort angeben kannst, dann verlierst du wertvolle Zeit.

Eine umfassende Abklärung am Telefon bringt dann im Nachhinein meist nicht mehr den gewünschten Erfolg und somit ist dein Einsatz zum Scheitern verurteilt.

Wenn du Glück hast, dann ortet die Polizei noch dein Handy, darauf verlassen solltest du dich allerdings nicht. 

Deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"Standort bestimmen", und zwar so, dass du o. a. Rettungseinheiten präzise den Standort durchgeben kannst, nachdem du alle relevanten Standortdaten wie z.B. *Landkreis, Gemeinde/Stadt, Straße u. Hs.-Nr. bzw. Straße/Ecke o d e r  im Bedarfsfalle die Koordinaten ermittelt hast.

*Landkreis bestimmen ist sicherlich ein zusätzlicher Aufwand, jedoch im Leitfaden chronologisch sehr detailliert abgebildet und dauert nicht so lange, als wenn du nach dem Telefonat noch einmal von vorne anfangen musst.

 

Absolut desaströs kann die Situation werden, wenn aufgrund deiner unpräzisen Angaben, weil es z. B. eine oder mehrere gleichnamige Ortschaften in verschiedenen Landkreisen gibt, Rettungseinheiten den falschen Standort aufsuchen. Dies dürfte jedoch die Ausnahme sein, denn i.d.R. kommt sowieso keiner, wenn du nicht weißt, wo du genau bist. 

Dafür möchten wir nicht mitverantwortlich sein und deshalb halten wir an dieser genauen Suchbeschreibung für Google fest.      


6.) Wenn du den tierischen Patienten selber zum Tierarzt bringen möchtest, dann besteht die Gefahr, dass du die Kosten selber übernehmen musst, wenn der Tierhalten nicht zu ermitteln ist.

Deshalb folgende/r Ablauferweiterung/Hinweis:

"Transportzusage einholen" indem du die Polizei (in Vertretung der Gemeinde) frägst, ob du den Patienten selber in eine Klinik/Praxis fahren darfst.

Oftmals gibt es Regelungen zwischen Gemeinden/Tierheimen/Kliniken, nach denen sich auch die Polizei richten muss.

Wenn du das jedoch vorher nicht klärst, dann könntest du unter Umständen zur Kasse gebeten werden - und davor wollen wir dich schützen.

Der Tierarzt (m/w/d) muss

n i c h t

kostenlos arbeiten  


Aus unserer "Kritik-Abteilung"

Deine Beanstandungen

1.) Du musst ständig hin und her springen und tausend Fragen beantworten

2.) Du findest es übertrieben, dass schon bald jede Aktion mit einem Hinweis versehen ist.

 

Unsere Antworten

Zu 1.) Wenn du unseren Leitfaden nur ausprobieren/testen möchtest, damit du im Notfall "gerüstet" bist, dann würden wir empfehlen, dass du dich immer nur auf eine (1) Unfall-Art ... von vier und nur auf eine (1) "Transportmöglichkeit" ... von drei konzentrierst, denn in der Realität hast du ja auch nur einen (1) Ablauf.

 

Durch die 4 Unfall-Arten und die 3 Transport-Möglichkeiten stehen dir 8 komplette Ablauf-Varianten/Konstellationen zur Verfügung. Dadurch entstehen aufgrund periodisch übereinstimmender Teilabläufe (intern) und dem Verlassen unserer Website, zu jeweils einer anderen Website (extern), wie z.B. GoogleMaps etc., immer wieder Schnittstellen, die du entweder mit einem Klick beantworten oder mit der Zurücktaste "überwinden" musst.

 


Zu 2.) Wie vorhin schon einmal erwähnt, haben wir den Leitfaden primär für jene potenziellen Ersthelfenden erstellt, die weder selber ein Haustier haben, noch jemals mit einer derartigen Situation konfrontiert worden sind ... aber dennoch gerne helfen würden.

 

Wenn du der Meinung bist, dass die Hinweise überflüssig sind, weil sie den gesamten Leitfaden unnötig aufblähen und man sich deshalb nicht mehr auskennt, dann solltest du einfach nur nach deinem eigenen Verständnis handeln.

Hauptsache du hinterlässt das verunfallte/verletzte Haus-/Wildtier nicht alleine seinem Schicksal.

 

E N D E

 

Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit / Okt. 2023

Heinz Lindner